„FAUST/VIZUAL“ INTERNATIONALER GRAFIKWETTBEWERB 2025

„FAUST/VIZUAL“ INTERNATIONALER GRAFIKWETTBEWERB 2025

„Faust/Vizual“ – ein visueller Dialog mit Goethes Meisterwerk

„Faust/Vizual“ ist ein internationaler Grafikwettbewerb für Plakate, Animationen und andere visuelle Umsetzungen, inspiriert von einem der größten Werke der europäischen Kultur – J.W. Goethes „Faust“. Dieses vielschichtige Drama über den menschlichen Kampf mit den eigenen Grenzen, voller zeitloser Motive und Kontraste – von Rationalismus zu Spiritualität, von Licht zu Dunkelheit – inspiriert nicht nur durch seine Thematik, sondern auch durch universelle Werte. Ein besonders wichtiges Motiv ist hier der Kampf zwischen Gut und Böse, dargestellt im Kontext spiritueller und existenzieller Ängste.

Wir laden junge Künstler ein, diesen klassischen Text kreativ zu interpretieren – nicht nur durch Plakate, sondern auch durch Animationen oder experimentelle grafische Formen. Der Wettbewerb ist integraler Bestandteil des Projekts „CLASSICS 3.0“, dessen Ziel es ist, den Kanon neu zu interpretieren und die Klassiker mit modernen Ausdrucksmitteln zu konfrontieren.

Die Grafiken müssen den Inhalt von Faust nicht wörtlich wiedergeben. Sie können den Konflikt zwischen Gut und Böse thematisieren und die Interpretation des Künstlers darstellen.

Faust/Vizual wird vom Wanda Siemaszkowa Theater in Rzeszów und dem Lehrstuhl für Grafikdesign der Universität für Informationstechnologie und Management in Rzeszów organisiert. Ausgewählte Werke werden in einer Ausstellung präsentiert, die die Theaterpremiere von „Faust“ unter der Regie von Jan Nowara begleitet.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Bestimmungen legen die Grundsätze für die Durchführung eines Wettbewerbs für künstlerische Arbeiten, im Folgenden „Wettbewerb“ genannt, und die Bedingungen für die Teilnahme daran fest.
  2. Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung der künstlerischen Arbeit junger Künstler unter 30 Jahren.
  3. Der Wettbewerb wird vom Wanda Siemaszkowa Theater in Rzeszów und dem Lehrstuhl für Grafikdesign der Universität für Informationstechnologie und Management in Rzeszów, im Folgenden „Organisatoren“, organisiert. Alle Fragen im Zusammenhang mit der Organisation des Wettbewerbs richten Sie bitte an: w.ciesla@teatr-rzeszow.pl.
  4. Wettbewerbsdauer:
  • 12.05.2025 bis 14.09.2025 – Einreichung der Wettbewerbsarbeiten,
  • 09.2025 bis 30.09.2025 – Vorauswahl der Arbeiten durch das Wettbewerbskomitee,
  • 09.2025 – Bekanntgabe der in der Vorauswahl für die Abschlussausstellung ausgewählten Werke,
  • 10.2025 bis 30.11.2025 – Eingang der Originalarbeiten für die Abschlussausstellung,
  • 12.2025 bis 12.12.2025 – Sitzung des Wettbewerbsausschusses und Entscheidung über die Preisvergabe,
  • 12.2025 – Bekanntgabe der Ergebnisse und Preisverleihung im Rahmen der Ausstellungseröffnung im Wanda-Siemaszkowa-Theater.
  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Bestimmungen im Falle einer Änderung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, zu ändern.
  2. Der Wettbewerb ist offen und international.
  3. Der Wettbewerb ist in zwei Phasen gegliedert. In der ersten Phase reichen die Künstler ihre grafischen Arbeiten gemäß § 3 Punkt 6 ein. In der zweiten Phase müssen die für die Ausstellung qualifizierten Künstler das Originalexemplar an den Veranstaltungsort des Theaters schicken.
  4. Mit der Einreichung von Werken zum Wettbewerb akzeptieren die Autoren die Bestimmungen.

Definitionen

Die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe und Definitionen haben folgende Bedeutung:

  1. Wettbewerb – ein Wettbewerb für grafische Arbeiten, Plakate und Animationen, die sich auf das Thema des Wettbewerbs beziehen.
  2. Veranstalter – Lehrstuhl für Grafikdesign der Universität für Informationstechnologie und Management in Rzeszów und das Wanda Siemaszkowa Theater in Rzeszów.
  3. Teilnehmer – Student oder Absolvent einer Kunst- oder Designfakultät oder junger Künstler unter 30 Jahren.
  4. Anzahl der Einsendungen pro Teilnehmer – Ein Teilnehmer kann insgesamt 3 verschiedene Arbeiten in den oben genannten Kategorien einreichen. Arbeiten in Form eines Diptychons, Triptychons usw., die eine zusammenhängende Werkreihe darstellen und ein eigenständiges Werk aus mehreren Elementen bilden, werden nicht akzeptiert.
  5. Grafische Arbeiten – Im Wettbewerb können Arbeiten eingereicht werden, die zum Thema des Wettbewerbs passen und in den Jahren 2023–2025 entstanden sind. Folgende Formen sind zulässig:
  • Poster 100 × 70 cm
  • Künstlerische Grafiken – In dieser Kategorie können Arbeiten in zwei Arten eingereicht werden:
  1. Druckgrafik (akzeptiert werden traditionelle grafische Techniken wie Linolschnitt, Holzschnitt, Kupferstich, Schabkunst, Kaltnadelradierung, Lithografie, Algrafie oder digitale Drucktechniken). In dieser Kategorie beträgt die zulässige Größe des Werks 100 × 70 cm oder 70 × 70 cm.
  2. Animierte Poster mit 3200 × 2240 Pixeln und 100 dpi. Die Animationsdauer sollte 20 Sekunden nicht überschreiten. Animationen sollten keinen Ton enthalten.

Die grafischen Arbeiten müssen in jedem Fall vertikal sein (Ausnahme: Künstlerische Grafiken, in deren Unterkategorie Druckgrafik quadratische Abmessungen zulässig sind). Horizontale Arbeiten können nicht zum Wettbewerb eingereicht werden; solche Arbeiten werden abgelehnt. 

  1. Wettbewerbsausschuss – Der Ausschuss besteht aus 7 Mitgliedern. Die einzelnen Mitglieder des Wettbewerbsausschusses werden nach der Vorauswahl bekannt gegeben.
  2. Preisträger – die Gewinner des Wettbewerbs, die vom Wettbewerbskomitee während der Sitzungen ausgewählt werden.

Bedingungen und Regeln zur Teilnahme am Wettbewerb

  1. Der Wettbewerb ist offen. Teilnehmen können Studierende, Absolventen von Design- und Kunsthochschulen sowie Künstler unter 30 Jahren.
  2. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Einreichung einer beliebigen grafischen Arbeit des Teilnehmers, die das Hauptthema widerspiegelt.
  3. Die Arbeit muss folgende Kriterien erfüllen:
  • einzigartig und originell sein,
  • beziehen sich auf das Hauptmotto der 1. Ausgabe des Faust/Visual-Wettbewerbs,
  • das Werk kann in jeder beliebigen grafischen Technik ausgeführt sein; es bestehen dabei keine Anforderungen an Form, Farben oder Art der künstlerischen Technik,
  1. Grafische Arbeiten für den Faust/Visual-Wettbewerb müssen die formalen und technischen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, wie sie in diesem Reglement beschrieben sind.
  2. Werkserien werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. Jedes Werk aus der Serie wird als eigenständiger Beitrag behandelt.
  3. Zur Teilnahme am Faust/Visual-Wettbewerb ist die Einreichung der Arbeiten bis spätestens 14.09.2025 in Form digitaler Dateien über das Online-Formular: https://forms.gle/eBuX3ANh9S5DLPq39 erforderlich.
  4. In allen Fällen darf das Volumen der eingereichten Dateien mit den Werken 25 Megabyte nicht überschreiten.
  5. Über das Online-Formular übermittelte Einträge sind endgültig und können nicht bearbeitet werden.
  6. Mit KI-Tools erstellte Arbeiten werden nicht akzeptiert.

Bewertung der Wettbewerbsbeiträge

  1. Die Einsendungen werden vom Wettbewerbskomitee bewertet.
  2. Die Einsendungen werden nach Inhalt, künstlerischem Wert und Originalität der Idee bewertet.
  3. Das Wettbewerbskomitee wählt die Beiträge für die Ausstellung aus und bestimmt die Preisträger.
  4. Der Veranstalter des Wettbewerbs behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ohne Vergabe eines Preises zu beenden.
  5. Die Entscheidung des Ausschusses ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
  6. Über die Entscheidung des Wettbewerbs wird ein Protokoll erstellt und von den an der Sitzung teilnehmenden Mitgliedern des Wettbewerbskomitees unterzeichnet.
  7. Die Liste der von der Jury für die Endphase des Wettbewerbs qualifizierten Werke wird bis zum 30.09.2025 auf den Websites der UITM und des Wanda Siemaszkowa Theaters in Rzeszów veröffentlicht.
  8. Der Veranstalter stellt Teilnahmebescheinigungen für den Wettbewerb nur für Personen aus, die sich für die Endrunde und die Nachwettbewerbsausstellung qualifiziert haben.
  9. Mit dem Ausfüllen der Bewerbungskarte und dem Einsenden der Arbeiten über das Bewerbungsformular erklären die Autoren außerdem, dass:
  • sie die Faust/Vizual-Wettbewerbsbestimmungen gelesen und akzeptiert haben,
  • sie das grafische Werk persönlich und unabhängig erstellt haben; im Falle eines gemeinsam erstellten Werks – dass die angegebenen Autoren es persönlich und gemeinsam erstellt haben,
  • Sie besitzen die Eigentumsrechte an dem grafischen Werk und alle Ansprüche wegen einer Verletzung dieser Art werden nicht an die Organisatoren, sondern direkt an den Autor des Werks gerichtet,
  • dass ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Urheberrechte an dem grafischen Werk und an allen darin verwendeten Elementen in keiner Weise durch Rechte Dritter eingeschränkt oder belastet sind und dass das grafische Werk nicht gegen Rechte Dritter verstößt, und dass sie erklären, dass sie in ihrem Werk nicht ohne die Zustimmung Dritter das Bild eines Dritten verwendet haben,
  • sie haben keiner Person eine exklusive Lizenz zur Nutzung des grafischen Werks gewährt,
  • Sie haben das ausschließliche Recht, Genehmigungen zur Verfügung und Nutzung des grafischen Werks zu erteilen,
  • Die hierin weiter genannten Rechte und Genehmigungen umfassen alle Rechte und Genehmigungen, die für die Verwendung des grafischen Werks in den unten angegebenen Bereichen erforderlich sind.
  1. Der Teilnehmer trägt gegenüber dem Veranstalter und Dritten die volle Verantwortung, wenn durch die grafische Arbeit Rechte (insbesondere Urheberrechte) Dritter verletzt werden.
  2. Wenn ein Dritter Ansprüche gegen die Veranstalter wegen der Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist die Person, die den Anspruch geltend macht, verpflichtet:
  • am Verfahren (im Falle eines Gerichtsverfahrens) teilzunehmen und alle Schritte zu unternehmen, um den Veranstalter von der Beteiligung am Verfahren zur vollständigen Befriedigung der Ansprüche freizustellen und den Veranstalter somit von der Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen in diesem Zusammenhang freizustellen.
  1. Die Veranstalter haften nicht für etwaigen Verlust oder Beschädigung der Arbeiten während des Transports zu dem von den Veranstaltern für den Versand der Arbeiten angegebenen Ort.
  2. Werke, die die Gefühle von Menschen verletzen, werden nicht akzeptiert.
  3. Die für die Ausstellung nach dem Wettbewerb qualifizierten Werke werden in den Katalog aufgenommen. Jeder für die Ausstellung qualifizierte Autor hat Anspruch auf ein kostenloses Exemplar des oben genannten Katalogs. Die Kosten für die Zustellung des Katalogs trägt der Veranstalter des Wettbewerbs.

Preise

  1. Das Wettbewerbskomitee vergibt folgende Preise:
    • ein Geldpreis von 4.000 PLN für den Autor, der den 1. Preis erhält, 3.000 PLN für den Autor, der den 2. Preis erhält, 2.000 PLN für den Autor, der den 3. Preis erhält und 1.000 PLN für den Autor, der eine Ehrenauszeichnung in der Kategorie Poster erhält.
    • ein Geldpreis von 4.000 PLN für den Autor, der den 1. Preis erhält, 3.000 PLN für den Autor, der den 2. Preis erhält, 2.000 PLN für den Autor, der den 3. Preis erhält und 1.000 PLN für den Autor, der eine Ehrenauszeichnung in der Kategorie „Künstlerische Grafik“ erhält.
    • Die Jury behält sich das Recht vor, Preise nicht zu vergeben und/oder anders aufzuteilen oder Preise mit anderer Wertung zu vergeben.
  2. Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Geldpreisen erhält jeder Preisträger ein von der Wettbewerbsjury unterzeichnetes Erinnerungsdiplom.

Eigentumsrechte und Zustimmung zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten

  1. Mit der Einreichung einer Arbeit zum Wettbewerb „Faust/Vizual“ wird dem Veranstalter eine zeitlich unbefristete und kostenlose Lizenz zur Nutzung der Arbeit für Veröffentlichungs- und Werbezwecke des Veranstalters eingeräumt.
  2. Die Preisträger des Wettbewerbs schließen mit dem Veranstalter einen schriftlichen Vertrag über die Gewährung einer kostenlosen Lizenz ab, die dem Veranstalter die Möglichkeit gibt, das grafische Werk für die Bedürfnisse des Veranstalters und der Universität für Informationstechnologie und Management in Rzeszów in allen im Vertrag genannten Nutzungsbereichen und zur unbefristeten Nutzung und Verfügung im In- und Ausland zu verwenden, einschließlich unter anderem:
  • die Verwendung der Wettbewerbsergebnisse für Werbe- und Informationsaktivitäten;
  • die Wettbewerbsarbeit mit beliebigen grafischen Mitteln aufzuzeichnen und zu vervielfältigen,
  • die Vervielfältigung der Wettbewerbsarbeit durch Aufzeichnung auf elektronischen Medien;
  • öffentliche Ausstellung und Präsentation der Wettbewerbsarbeiten bei allen offenen und geschlossenen Veranstaltungen;
  • Übertragung mittels drahtgebundener und/oder drahtloser Bildübertragung und über Satellit,
  • Einführung in den Umlauf, die Veröffentlichung und Verbreitung von Werbe-, Informations-, Veröffentlichungs- und anderen Materialien unter Verwendung der Wettbewerbsarbeit,
  • Speicherung der Wettbewerbsarbeit im Computerspeicher und Veröffentlichung im Internet,
  • öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten, Vermietung, Leasing und kostenlose Verleihung der Wettbewerbsarbeiten.
  1. Der Veranstalter hat das Recht, ausgewählte Wettbewerbsarbeiten in „Intro Media“, auf dem UITM-Portal, in den sozialen Medien der UITM oder des Wanda Siemaszkowa Theaters in Rzeszów sowie in allen Bereichen der Nutzung durch mit dem Veranstalter zusammenarbeitende Unternehmen zu veröffentlichen.

Schutz personenbezogener Daten

  1. Der Administrator der von den Teilnehmern und Gewinnern erhobenen personenbezogenen Daten ist die Universität für Informationstechnologie und Management in Rzeszów, der Veranstalter des Wettbewerbs.
  2. Personenbezogene Daten werden gemäß den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) verarbeitet.
  3. Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden verarbeitet:
  • zum Zwecke der Organisation und Durchführung des Wettbewerbs,
  • zu Marketingzwecken in Bezug auf die Teilnehmer und den Veranstalter des Wettbewerbs, einschließlich der Signierung der eingereichten Werke mit dem Namen des Autors.
  1. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, aber für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich.
  2. Wettbewerbsteilnehmer, die personenbezogene Daten angeben, haben das Recht auf Zugriff auf ihre Daten und vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf:
    • Daten berichtigen,
    • Daten löschen,
    • die Datenverarbeitung einzuschränken,
    • Daten übertragen,
    • Objekt,
    • Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
  3. Der Veranstalter erhebt von den Teilnehmern folgende Daten:
    • vollständiger Name,
    • E-Mail-Adresse,
    • Telefonnummer.
  4. Wettbewerbsteilnehmer haben das Recht, beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten eine Beschwerde einzureichen.
  5. Ein Wettbewerbsteilnehmer gestattet die Verwendung seines Vor- und Nachnamens zur Information (auch in den Medien) über die Ergebnisse des Wettbewerbs.
  6. Der Veranstalter erklärt, dass die Daten der Wettbewerbsteilnehmer nicht automatisiert verarbeitet werden und nicht Gegenstand eines Profilings sind.
  7. Die Daten der Wettbewerbsteilnehmer werden nicht an externe Stellen weitergegeben.
  8. Die Daten der Wettbewerbsteilnehmer werden für den Zeitraum gespeichert, der zur Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich ist.
  9. Der Veranstalter wendet technische und organisatorische Maßnahmen an, die darauf abzielen, die anvertrauten personenbezogenen Daten in zufriedenstellender Weise zu schützen, die den Bedrohungen und Kategorien der zu schützenden Daten angemessen ist. Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um ein dem Risiko entsprechendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wobei er den Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, den Umfang, den Zweck und den Kontext der Verarbeitung sowie das Risiko einer Verletzung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Bedrohung berücksichtigt. Der Veranstalter berücksichtigt insbesondere die mit der Datenverarbeitung verbundenen Risiken, die sich aus Folgendem ergeben:
    • versehentliche oder unrechtmäßige Zerstörung,
    • Verlust, Veränderung, unbefugte Weitergabe von Daten,
    • unbefugter Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder auf sonstige Weise verarbeitete personenbezogene Daten.

Schlussbestimmungen

  1. Die Einreichung einer Arbeit zum Wettbewerb ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zur kostenlosen Verwendung der eingereichten Materialien, einschließlich ihrer Präsentation auf der Website des Veranstalters oder in Form einer temporären Ausstellung sowie für Werbezwecke des Veranstalters.
  2. Diese Bestimmungen unterliegen der Bekanntgabe am Schwarzen Brett beim Büro des Veranstalters (Kielnarowa 386A, 36-020 Tyczyn, Räume KM302 und KM 302A).
  3. Der Veranstalter kann einen Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen, wenn dieser gegen Bestimmungen dieser Bestimmungen verstößt.
  4. Jeder Teilnehmer hat das Recht, vom Veranstalter des Wettbewerbs eine Erläuterung des Inhalts dieser Bestimmungen zu verlangen.
  5. Der Veranstalter ist nicht für Probleme verantwortlich, die sich aus der Unmöglichkeit ergeben, den Gewinner des Wettbewerbs zu kontaktieren.
  6. Ein Preisträger des Wettbewerbs behält sich das Recht vor, die Informationen über den Gewinn des Wettbewerbs zu verwenden.
  7. Der Veranstalter des Wettbewerbs behält sich das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen, wenn die Teilnehmerzahl geringer ist als die Anzahl, die die Durchführung des Wettbewerbs ermöglichen würde (mindestens 4 Teilnehmer sind erforderlich).
  8. In Angelegenheiten, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, gelten die einschlägigen Bestimmungen des geltenden Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen an diesem Reglement vorzunehmen.
  10. Die Verordnung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.

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